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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie barrierefrei FreierTermin ist und wie du uns Barrieren meldest.

Unser Ziel

FreierTermin soll für alle nutzbar sein – auf dem Smartphone, mit Tastatur, mit Screenreader und mit Vergrößerung. Wir entwickeln nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

FreierTermin ist teilweise mit WCAG 2.2 AA vereinbar. Eine vollständige Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat noch nicht stattgefunden. Wir testen automatisiert (axe-core) und manuell mit Tastatur und Screenreader.

Worauf wir bei der Entwicklung achten

  • Bedienung per Tastatur mit sichtbarem Fokus und „Zum Inhalt springen“-Link
  • Schaltflächen und Eingabefelder mit mindestens 44 × 44 Pixel Bedienfläche
  • Farbkontraste nach WCAG AA als Vorgabe des Designsystems, helles und dunkles Design
  • Verfügbarkeiten immer als Text („Verfügbar“, „Keine Termine gefunden“ …), nie nur über Farbe
  • Mehrere Sprachen, Arabisch mit Ausrichtung von rechts nach links

Bekannte Einschränkungen

  • Kartenansichten sind mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar. Ziel ist, alle Standorte zusätzlich als Liste anzubieten. [PRÜFEN: vor Veröffentlichung mit dem Stand der Kartenseite abgleichen]
  • Übersetzungen außer Deutsch und Englisch sind teilweise noch unvollständig; fehlende Texte erscheinen auf Deutsch.
  • Rechtstexte liegen derzeit nur auf Deutsch und Englisch vor.
  • Die offiziellen Buchungsseiten der Behörden liegen nicht in unserer Verantwortung und sind nicht immer barrierefrei.
  • Töne und Vibration von Push-Benachrichtigungen hängen vom Gerät und Browser ab und lassen sich nicht überall steuern.

Barriere melden

Ist dir eine Barriere aufgefallen? Schreib uns an [email protected] mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ und beschreib kurz, auf welcher Seite und mit welchem Gerät oder Hilfsmittel das Problem auftritt. Wir antworten so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von [Frist einfügen]. [PRÜFEN]

Durchsetzung

[Zuständige Marktüberwachungsbehörde einfügen, falls das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anwendbar ist] [PRÜFEN]

PRÜFENOb FreierTermin als kostenloser Dienst unter das BFSG fällt (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26 BFSG: Dienstleistungen „im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags“) und ob Kaya Bytes als Kleinstunternehmen ausgenommen ist (§ 3 Abs. 3 BFSG), ist offen. Diese Erklärung veröffentlichen wir unabhängig davon freiwillig.